Rechtsprechung
LG Berlin, 12.03.2007 - 67 S 337/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aktivlegitimation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Veräußerungsgeschäft nach § 566 BGB; Parteiwechsel; Übergang der Vermieterstellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenpauschale: Keine Abrechnung nötig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Umwandlungsrecht von Betriebskostenpauschale in Vorauszahlung - überraschende Klausel?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Überraschende Klausel?
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Vermieterstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Aktivlegitimation
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskosten: Wahlrecht des Vermieters zwischen Pauschale und Vorauszahlung zulässig! (IMR 2008, 14)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 03.03.2006 - 11 C 550/05
- LG Berlin, 12.03.2007 - 67 S 337/06
Papierfundstellen
- GE 2007, 1259
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus LG Berlin, 12.03.2007 - 67 S 337/06
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04) kann ein Mieter zwar nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter die Abrechnung der Betriebskosten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresfrist nach Ende der Abrechnungsperiode unterlässt. - BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus LG Berlin, 12.03.2007 - 67 S 337/06
Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung andererseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGHZ 130, 19, 24 ff; BGHZ 132, 6, 8; BGH NJW 2000, 1179, 1181). - BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98
Umfang einer Blankobürgschaft
Auszug aus LG Berlin, 12.03.2007 - 67 S 337/06
Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung andererseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGHZ 130, 19, 24 ff; BGHZ 132, 6, 8; BGH NJW 2000, 1179, 1181). - BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …
Auszug aus LG Berlin, 12.03.2007 - 67 S 337/06
Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung andererseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGHZ 130, 19, 24 ff; BGHZ 132, 6, 8; BGH NJW 2000, 1179, 1181).
- LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 84/07
Kauf bricht nicht Miete: Analoge Anwendung auf den gesetzlichen Eigentumserwerb …
Soweit die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zur Begründung ihrer Entscheidung vom 12.03.2007 - 67 S 337/06, GE 2007, 1259, ausführt, § 566 Abs. 1 BGB sei auf den gesetzlich angeordneten Übergang des Eigentums an dem vermieteten Grundstück anzuwenden, da sonst eine Lücke im System des Mieterschutzes entstünde und ohne den gesetzlichen Eintritt der neuen Eigentümerin in das Mietverhältnis ein Mieter sich gegenüber der B für I gegenüber deren Anspruch auf Herausgabe der Mietsache nicht auf ein Recht zum Besitz an der Wohnung aufgrund des bestehenden Mietvertrages berufen könnte, §§ 985, 986 Abs. 1 BGB, ist die Kammer der Auffassung, dass der Umstand, dass eine analoge Anwendung des § 986 Abs. 2 BGB die Verschlechterung der Position des Mieters als Besitzer der Wohnung durch die Eigentumsübertragung gegenüber dem Rechtsnachfolger zu verhindern vermag, nicht gesichert erscheint.Zur Aktivlegitimation der Klägerin wurden bereits unterschiedliche Entscheidungen getroffen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 01. Nov. 2005 - 63 S 190/05, GE 2006, 783; LG Berlin, Urteil vom 12. März 2007 - 67 S 337/06, GE 2007, 1259).
- AG Berlin-Schöneberg, 07.01.2008 - 16b C 85/07
Kauf bricht nicht Miete: Analoge Anwendung auf den gesetzlichen Eigentumserwerb …
Soweit die Gegenauffassung darauf verweist, dass der Gesetzgeber in anderen Fällen der gesetzlichen Änderung der dinglichen Rechtslage die Vorschrift des §§ 566 BGB ausdrücklich für anwendbar erklärt hat (z.B. §§ 1056, 2135 BGB, 11, 30 ErbbauVO, § 37 Abs. 2 WEG, § 57 ZVG) und es so an einer Planwidrigkeit der Lücke mangeln könnte, ist dem entgegen zu halten, dass es sich insoweit um völlig unterschiedliche Sach- und Rechtslagen handelt und vorliegend nicht ausgeschlossen werden kann, dass lediglich eine redaktionelle Auslassung vorliegt. Das erkennende Gericht geht daher mit der Entscheidung des LG Berlin vom 12.03.2007 (67 S 337/06) davon aus, dass § 566 BGB entsprechend anwendbar ist und die Klägerin allumfassend in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag vom 22.06.2002/02.07.2002 eingetreten ist. - LG Berlin, 18.08.2008 - 67 S 480/06 Die Kammer hält insoweit an der Entscheidung 67 S 337/06 (GE 2007, 1259) fest.